Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
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AK-Bundeskommission

         Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) auf Bundesebene ist das paritätisch besetzte Organ (laut Grundordnung für den Kirchlichen Dienst) , bestehend aus 28 gewählten Arbeitnehmervertretern  (AK-MitArbeiterSeite = AKMAS) und 28 Arbeitgebervertretern, welches gemäß AK-Ordnung des Deutschen Caritas-Verbandes (DCV) die Arbeitsvertragsbedingungen und die Rahmenvergütungshöhe für die caritativen Bereiche und Einrichtungen verhandelt und beschließt – ähnlich, aber rechtlich nicht gleichbedeutend wie eine Tarifbeschluss.

 

      Für das Erzbistum Hamburg ist z.Zt  Herr Jens Jensen gewählter AKMAS-Vertreter.


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