Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
            im Erzbistum Hamburg             
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Geschäftsstelle

Elvira Hallmann

Lange Reihe 2
(3. Etage)

20099 Hamburg
Tel.   040/18011971
Fax   040/18073829
          
E-Mail:
diagmav@kk-erzbistum-hh.de

www.diag-mav-hamburg.de


Sprechzeiten:

Montag   8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 8.30 - 15.30 Uhr
Freitag    8.30 - 15.30 Uhr
Der Vorstand der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft
Vorsitzender

Dr. Andreas Borkamp

Marienkrankenhaus Hamburg
Alfredstraße 9
22087 Hamburg
Tel. 040/2546-0
E-Mail: borkamp.anaesthesie@marienkrankenhaus.org
stellvertretende Vorsitzende

Lieselotte Jordan

Beratungsstelle für Ehe-, Familien und Lebensfragen
Alter Markt 7
24103 Kiel
Tel. 0431/562606
E-Mail: efl-beratung-ki@kk-erzbistum-hh.de
Jens Jensen

St. Franziskus-Hospital
Waldstraße 17
24939 Flensburg
Tel. 0461/8162065
E-Mail: jens.jensen@malteser.de
Norbert Klix

MAV der LaienmitarbeiterInnen
Von-Humboldt-Weg 1 a
22846 Norderstedt
Tel. 04821-940328
Mobil  015114432598
E-Mail: NorbertKlix@web.de
Rita Riedel

Caritasberatungsstelle Güstrow
Schweriner Str. 97
18273 Güstrow
Tel. 03843/7213-11
E-Mail: Rita-Riedel@t-online.de

Geschäftführerin der DiAG-MAV
Elvira Hallmann
Speckenreye 41
22119 Hamburg
Tel.  040/18011971
Fax   040/18073829
          
E-Mail:
diagmav@kk-erzbistum-hh.de

www.diag-mav-hamburg.de
 
Sprechzeiten:
Mo. und Mi. 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Fr. 8.30 Uhr - 15.30 Uhr


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Auf Grundlage der MAVO (MitArbeiterVertretungsOrdnung) sind alle Mitarbeitervertretungen (MAVen) im Erzbistum Hamburg zur Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV) zusammengeschlossen. Die MAVO ist sozusagen das „kirchliche Betriebsverfassungsgesetz“, welches innerhalb des im Grundgesetz (Art. 140) gegebenen Rahmens die betrieblichen Mitbestimmungsrechte in kirchlichen Einrichtungen regelt.
Die ca. 6000 hauptamtlichen kirchlichen MitarbeiterInnen (incl. caritativen Einrichtungen) im Erzbistum Hamburg sind in rund 150 MAVen vertreten. Die MAVen bestehen aus 1-15 Vertretern, die alle 4 Jahre neu gewählt werden.
Anders als bei staatlichen (Personalräte) oder Wirtschafts-Betrieben (Betriebsräte) sind im kirchlichen Bereich überregionale Zusammenschlüsse auf Diözesan- und Betriebsebene gesetzlich vorgesehen. Dies ist Bestandteil des sog. Dritten Weges der Kirchen, der auf den Begriff „Dienstgemeinschaft“ setzt.

Wichtiger Bestandteil des Dritten Weges sind paritätisch besetzte Tarifgremien sowie inner- und überbetriebliche Schlichtungsregelungen. Der Dritte Weg kennt kein Streikrecht („2. Weg“) oder von außen gewerkschaftlich organisierte Betriebsaktivitäten, wohl aber alle Arten von Konflikten und Konfrontationen zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmerseite! Die Mitgliedschaft in Gewerkschaften steht trotzdem jedem kirchlichen Mitarbeiter frei.

Die Organe der DiAG-MAV sind die Mitgliederversammlung, zu der Delegierte in der Regel einmal im Jahr zusammenkommen, und der 5-köpfige Vorstand, der mit Hilfe einer Geschäftsstelle die laufenden Aufgaben und Geschäfte führt. MitarbeiterInnen ohne eigene MAV können sich auch direkt an die DiAG-Geschäftsstelle wenden. Finanziert wird die DiAG-Arbeit über ein Budget des Bistums; Schulungs- und Tagungskosten für MAVen werden durch entsendende Einrichtungen getragen.

Die Aufgabe des DiAG-MAV-Vorstands ist u. a.
  •  Beratung und Unterstützung der zugehörigen MAVen,
  • Hilfe bei Neugründung einer MAV,
  •  Überwachung Anwendung der MAVO in den einzelnen Einrichtungen des Bistums,
  • Organisation und Durchführung von Schulungen für MAVen zu unterschiedlichen Themen der MAVO und des Arbeitsrechtes,
  • Organisation von gegenseitigem Informations- und Erfahrungsaustausch,
  •  Information der MAVen über aktuelle Themen über Newsletter und Homepage,
  • Benennung der Beisitzer der eingerichteten individual- und kollektivrechtlichen Schlichtungsstelle bzw. Einigungsstelle,
  • Organisation der Wahl der Dienstnehmervertreter für die tarifverhandelnden Gremien (KODA und AK)
Auf überregionaler und Bundesebene wirkt der Vorstand mit bei der Bündelung und Weiterentwicklung von kollektiven Mitarbeiterinteressen im Bereich der Diözesen Deutschlands. So auch bei der Besetzung der kirchlichen Arbeitsgerichte auf Dienstnehmerseite gemäß der 2010 novellierten Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) und bei der Weiterentwicklung der MAVO.
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Diözesane Arbeitsgemeinschaft im Erzbistum Hamburg,
Speckenreye 41,  22119 Hamburg
Tel.  040/18011971
       Fax   040/18073829
          
E-Mail: diagmav@kk-erzbistum-hh.de