Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
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Gemeinsames Kirchliches
Arbeitsgericht
Danziger Str. 52
20099 Hamburg

Postfach 101925
20099 Hamburg


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Arbeitsgericht
Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
Bundesarbeitsgericht
Urteile zum Arbeitsrecht

Geschäftsstelle des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofes
Kaiserstraße 161
53113 Bonn






Gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht in Hamburg


Das Gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht ist als erstinstanzliches Gericht für Verfahren zuständig, die im kollektiven Arbeitsrecht der Kirche wurzeln. Es ist durch den Zusammenschluss von neun Diözesen flächenmäßig das größte der elf bundesweiten Kirchlichen Arbeitsgerichte in Deutschland.
Die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) wird diesem geforderten Rechtsschutz nunmehr gerecht. Sie gilt seit dem 1. Juli 2005 bundesweit in allen Bistümern einschließlich der karitativen Einrichtungen. Durch sie wird die Vorgabe der Grundordnung des kirchlichen Dienstes umgesetzt, auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen im Mitarbeitervertretungsrecht unabhängige kirchliche Gerichte vorzusehen.

Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof (KAGH) ist das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete kirchliche Arbeitsgericht 2. Instanz mit Sitz in Bonn. Er entscheidet abschließend in Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für ein Arbeitsvertragsrecht (KODA-Ordnungen) und des Mitarbeitervertretungsrechts (MAVO). Die KODA-Ordnungen regeln das Recht der arbeitsrechtlichen Kommissionen, das kollektive Arbeitsrecht auf dem kircheneigenen Dritten Weg zu gestalten. Das Mitarbeitervertretungsrecht regelt die betriebliche Mitbestimmung. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Einzelarbeitsvertrag sind die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig.


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Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung
- KAGO -
gültig ab 1.7.2010
Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung gültig bis 30.6.2010



  Diözesane Arbeitsgemeinschaft im Erzbistum Hamburg,
Speckenreye 41,  22119 Hamburg
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       Fax   040/18073829
          
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