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Gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht Danziger Str. 52 20099 Hamburg Postfach 101925 20099 Hamburg
Geschäftsstelle des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofes Kaiserstraße 161 53113 Bonn |
Gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht in Hamburg Das
Gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht ist als erstinstanzliches Gericht
für Verfahren zuständig, die im kollektiven Arbeitsrecht der
Kirche wurzeln. Es ist durch den Zusammenschluss von neun Diözesen
flächenmäßig das größte der elf bundesweiten
Kirchlichen Arbeitsgerichte in Deutschland.
ZurückDie Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) wird diesem geforderten Rechtsschutz nunmehr gerecht. Sie gilt seit dem 1. Juli 2005 bundesweit in allen Bistümern einschließlich der karitativen Einrichtungen. Durch sie wird die Vorgabe der Grundordnung des kirchlichen Dienstes umgesetzt, auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen im Mitarbeitervertretungsrecht unabhängige kirchliche Gerichte vorzusehen. Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
Der
Kirchliche Arbeitsgerichtshof (KAGH) ist das auf der Ebene der
Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete kirchliche Arbeitsgericht 2.
Instanz mit Sitz in Bonn. Er entscheidet abschließend in
Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für ein
Arbeitsvertragsrecht (KODA-Ordnungen) und des
Mitarbeitervertretungsrechts (MAVO). Die KODA-Ordnungen regeln das
Recht der arbeitsrechtlichen Kommissionen, das kollektive Arbeitsrecht
auf dem kircheneigenen Dritten Weg zu gestalten. Das
Mitarbeitervertretungsrecht regelt die betriebliche Mitbestimmung. Für
Rechtsstreitigkeiten aus dem Einzelarbeitsvertrag sind die staatlichen
Arbeitsgerichte zuständig. |
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Diözesane Arbeitsgemeinschaft im Erzbistum Hamburg, Speckenreye 41 Tel. 040/18011971 E-Mail: diagmav@kk-erzbistum-hh.de |
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